Schließung für Publikumsverkehr
Bitte beachten Sie das aufgrund der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV)
vom 22. März 2020 der reguläre Betrieb nicht mehr durchgeführt werden kann.
Bitte informieren Sie sich über die Verbote und noch zulässigen Handlungen in Zusammenhang mit den Einschränkungen.
Wir bitten Sie von einem nicht notwendigen Besuch abzusehen.